Schlichtungsstelle nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz – Außergerichtliche Streitschlichtung für arme Menschen

Ergänzend zu unserer kostenlosen Rechtsberatung ist der H-TEAM e.V. seit 2016 als anerkannte Gütestelle zur Schlichtung nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz tätig. Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, können nur Bedürftige unsere Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen. Zurzeit sind bei Bedarf sechs ehrenamtlich tätige Juristinnen und Juristen für die Schlichtungsstelle des H-TEAM e.V. im Einsatz. Ziel ist dabei die außergerichtliche Streitschlichtung.

Die außergerichtliche Streitschlichtung möchte bestehende Konflikte zwischen zwei Parteien ohne die Einleitung eines Gerichtsverfahrens und unter Zuhilfenahme einer neutralen dritten Person (schlichterin, Schlichter) beilegen. Wir bearbeiten dabei sowohl Streitigkeiten, bei denen zwingend versucht werden muss, eine außergerichtliche gütliche Lösung herbeizuführen (z.B. Beleidigungen), als auch auch Konflikte, die von den betroffenen Parteien freiwillig einer Schlichterin, einem Schlichter vorgetragen werden.

Das Ziel der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist, für alle Beteiligten einen einfachen, schnellen und kostengünstigen Weg zur Beilegung eines Konflikts zu ermöglichen. Dies ist positiv für alle Beteiligten.

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Schlichtungsstelle: Außergerichtliche Streitschlichtung nach BaySchlG

Schlichtungsstelle: Außergerichtliche Streitschlichtung nach BaySchlG – Bild von von Marie Sjödin auf Pixabay

Beispielsweise kamen schon folgende Fälle auf unseren Tisch:
  • Unser Mandant wurde von seinem Nachbarn beleidigt und möchte nun Schmerzensgeld (Zuführung zur Schlichtung nach BaySchlG).
  • Der Mandant äußert Beschwerden über Geruchsbelästigungen (Zuführung zur Schlichtung nach BaySchlG).
  • Der Mandant äußert eine Nichteinhaltung der Hausordnung (Zuführung zur freiwilligen Schlichtung).
  • Unser Mandant möchte wegen eines Beleidigungsdelikts klagen (Zuführung zur Schlichtung nach BaySchlG). 
  • Unser Mandant möchte wegen Lärmbelästigung eine Mietminderung beim Vermieter durchsetzen, scheitert aber mit seinen Interventionen. Unsere Schlichterinnen und Schlichter sollen nun eine Lösung finden (Zuführung zur freiwilligen Schlichtung)
  • Die Schönheitsreparatur in der Wohnung unseres Mandanten wurde, seiner Meinung nach, nicht ordnungsgemäß ausgeführt. Die Interventionen bei der Maler-Firma zur Nachbesserung werden nicht ernst genommen. Unsere Schlichterinnen und Schlichter sollen die Parteien an einen Tisch bringen, um die Sache zu klären (Zuführung zur freiwilligen Schlichtung).