Schlichtungsstelle

 

Außergerichtliche Streitschlichtung im H-TEAM e.V.

Als Ergänzung zu unserer kostenlosen Rechtsberatung ist der H-TEAM e.V. seit 2016 als anerkannte Gütestelle zur Schlichtung nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz tätig. Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, richtet sich unsere außergerichtliche Streitschlichtung ausschließlich an wirtschaftlich bedürftige Bürgerinnen und Bürger in der Stadt München.

Außergerichtliche Streitschlichtung bezeichnet den Versuch, einen bestehenden Konflikt zwischen zwei Parteien, ohne Einleitung eines Gerichtsverfahrens, und unter zu Hilfenahme eines neutralen Dritten ( Schlichter) beizulegen. Ziel der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist es, für alle Beteiligten einen einfachen, schnellen und kostengünstigen Weg zur Beilegung eines Konflikts zu eröffnen.

Dabei sind folgende Streitigkeiten zu unterscheiden:

  • Streitigkeiten bei denen nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz (BaySchlG) zwingend versucht werden muss, eine außergerichtliche gütliche Lösung herbeizuführen. Z.B: Beleidigungstatbestände und Nachbarschaftsstreitigkeiten (z.B. Lärmbelästigung, Geruchsbelästigung).
  • Streitigkeiten, die von den betroffenen Parteien freiwillig einem Schlichter vorgetragen werden. Das Ziel ist hierbei, für Konflikte aus allen Lebensbereichen eine vernünftige, möglichst alle Interessen berücksichtigende Lösung zu finden, ohne dabei an die Vorgaben eines Gerichtsverfahrens gebunden zu sein.
Schlichtungsstelle: Außergerichtliche Streitschlichtung nach BaySchlG

Schlichtungsstelle: Außergerichtliche Streitschlichtung nach BaySchlG | Pixabay

Wer kann zur Schlichtungsstelle des H-TEAM e.V. kommen?

Die Zielgruppe unseres Angebots sind bedürftige Menschen, die in München bzw. im Landkreis München leben. Also z.B. Menschen, die Leistungen vom Jobcenter erhalten oder eine niedrige Rente beziehen. Ebenfalls zu unserer Zielgruppe gehören Menschen, die auf Grund einer Erkrankung, Gutachten, Schwerbehinderung, Attest, Einstufung in die Pflegeversicherung oder eines Alters über 75 Jahren ihre Bedürftigkeit nachweisen. Der Interessent muss daher vor Tätigwerden des H-TEAMs eine entsprechende Bedürftigkeitserklärung ausfüllen. Diese wird geprüft und ist Voraussetzung für das Tätigwerden der Schlichtungsstelle beim H-TEAM e.V.

Zum Beispiel kamen bereits folgende Fälle auf unseren Tisch:

  • Unser Mandant wurde von seinem Nachbarn beleidigt und möchte nun Schmerzensgeld (Zuführung zur Schlichtung nach BaySchlG).
  • Der Mandant äußert Beschwerden über Geruchsbelästigungen (Zuführung zur Schlichtung nach BaySchlG).
  • Der Mandant äußert eine Nichteinhaltung der Hausordnung (Zuführung zur freiwilligen Schlichtung).
  • Unser Mandant möchte wegen eines Beleidigungsdelikts klagen (Zuführung zur Schlichtung nach BaySchlG). 
  • Unser Mandant möchte wegen Lärmbelästigung eine Mietminderung beim Vermieter durchsetzen, scheitert aber mit seinen Interventionen. Unsere Schlichter sollen nun eine Lösung finden (Zuführung zur freiwilligen Schlichtung)
  • Die Schönheitsreparatur in der Wohnung unseres Mandanten wurde, seiner Meinung nach, nicht ordnungsgemäß ausgeführt. Die Interventionen bei der Maler-Firma zur Nachbesserung werden nicht ernst genommen. Unsere Schlichter sollen die Parteien an einen Tisch bringen, um die Sache zu klären (Zuführung zur freiwilligen Schlichtung).

 

Was kosten Schlichtungsverfahren?

Grundsätzlich werden die Kosten von Antragsteller und Antragsgegner je zur Hälfte bezahlt.

Die Kosten für Verfahren nach dem BaySchlG sind gesetzlich geregelt und betragen derzeit 120,- € zzgl. MwSt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Kostenübernahme durch die Beratungshilfe möglich. Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, trägt diese in der Regel die Kosten.

Auch bei freiwilligen Schlichtungsverfahren deckt in der Regel eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten. Ansonsten ist zwischen den Parteien und dem Schlichter eine Honorarvereinbarung zu treffen, die sich grundsätzlich an den Kosten nach dem BaySchlG anlehnen wird.

Ablauf

Falls ein Schlichtungsanliegen vorliegt und entsprechende Bedürftigkeit besteht, kann der Interessent beim H-TEAM e.V., siehe unten, einen Antrag stellen.

Sie können uns zu den Sprechzeiten (Mo-Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr, Fr 9-12 Uhr) anrufen oder persönlich vorbeischauen. Ihre Anfrage wird dann zur genaueren Abklärung, der möglichen Bearbeitung und Terminvereinbarung an den Schlichter weitergeleitet. Wir rufen Sie dann zur genauen Terminvereinbarung zurück oder teilen Ihnen direkt die Kontaktdaten unseres Schlichters mit.

Sie haben Fragen oder benötigen einen Termin? Dann kontaktieren Sie uns! Wir sind gerne für Sie da.

H-Team e.V.
Plinganserstraße 19
81369 München
Tel.: 0 89 / 7 47 36 20
E-Mail: info@h-team-ev.de

Zudem finden Sie unseren Flyer unter der Rubrik Material!