Kostenlose Rechtsberatung für Bedürftige
Seit 2010 berät der H-TEAM e.V. unentgeltlich wirtschaftlich bedürftige Münchnerinnen und Münchner. Die kostenlose Rechtsberatung richtet sich an bedürftige Menschen in München, die ein geringes Einkommen oder Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder XII haben. Zurzeit beraten sechs ehrenamtlich tätige Juristinnen und Juristen. Die Rechtsberatung des H-TEAM e.V. findet auf allen Rechtsgebieten statt. Beispielsweise:
- Arbeitsrecht
- Sozialrecht
- Unterhalts- und Sorgerecht
- Mietrecht
- Internet- / Online-Abmahnungen
- Vertragsrecht
Unsere kostenlose Rechtsberatung – ein wichtiges Angebot für arme Menschen in München
Bis Ende 2018 haben wir knapp 5.000 Rechtsberatungen durchgeführt. Alleine im Jahr 2018 konnten wir 850 Klientinnen und Klienten in insgesamt 938 Beratungen helfen. Diese Zahlen zeigt, wie wichtig unser Angebot ist. Wir sind glücklich, dass wir in „unseren“ Anwältinnen und Anwälten absolute Fachleute gefunden haben, die diese Aufgabe professionell angehen und ihr Engagement zu 100 Prozent ernstnehmen. Hilfesuchende können sich darauf verlassen, dass für den vereinbarten Termin eine kompetente Anwältin, ein kompetenter Anwalt anwesend sein wird und eine ehrenamtliche Beratung anbietet.
Die kostenlose Rechtsberatung wird von der Landeshauptstadt München gefördert. Da das wichtige Projekt für arme Menschen darüber hinaus auch auf Spenden angewiesen ist, benötigen wir Ihre Unterstützung! Vielen Dank!
Sie benötigen selbst rechtliche Hilfe? Hier geht es zu unserem Angebot.
Fallbeispiele
Renten
Frau D: Sie bekommt Renten aus verschiedenen Arbeitsstellen im Ausland. Unklar war, ob die Niederlande bzw. Norwegen überhaupt Witwenrente zahlen. Die Rente in Deutschland sei ihr zwar offiziell zuerkannt worden, aber eine Auszahlung habe noch nicht stattgefunden. Zudem hatte sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen, die ihr eine gute Verzinsung versprach, aber bis heute hatte sie nur einbezahlt. Unser Rechtsberater riet ihr, diesen Vertrag sofort zu kündigen, da sie das Geld für laufende Zahlungen benötige. Da keine Mindestlaufzeit vorgeschrieben war, wäre dies jederzeit möglich.
Telefonanbieter
Herr S: Er hat Probleme mit einem Telefonanbieter. Er wollte seinen alten Vertrag kündigen und dafür einen neuen für ihn günstigeren Vertrag abschließen. Nun hat er zwei Verträge zu bezahlen. Und damit ist eine Rechnung über € 900,00,- aufgelaufen. Unser Rechtsberater rät zur Kündigung mit Hinweis auf falsche Beratung. Bei einer Klage stehen die Chancen nicht schlecht, da er einen Zeugen benennen kann.
Mobilitätshilfe
Die Dame, die zu uns in die kostenlose Rechtsberatung kam, betreut ihren Bruder, der geistig und auch körperlich krank ist. Seit ca. 2 Jahren erhielt sie vom Bezirk Oberbayern Mobilitätshilfe für ihn als Geldleistung. Diese Hilfe ist streng geregelt und darf nur für bestimmte Taxifahrten verwendet werden. Das wusste sie leider nicht. Sie fuhr ihren Bruder mit dem eigenem Auto. Den Betrag in Höhe von etwa € 1.000,00,- nutzte sie für einen Urlaub mit ihrem Bruder. Der Bezirk Oberbayern forderte nun das Geld zurück mit einer Frist von ca. 2 Wochen. Unser Rechtsberater empfiehlt, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Damit war sie etwas erleichtert.
Todesfall
Der Vater des Klienten ist in seiner Wohnung verstorben. Seine Leiche wurde von der Polizei erst nach einiger Zeit entdeckt. Man konnte nicht genau feststellen, wann der Tod eingetreten ist. Die Familienangehörigen haben keine finanziellen Mittel für die Bestattung und wollen die Übernahme der Kosten vom Staat beantragen. Weiter wünschen sie die Erbausschlagung, da der Verstorbene Schulden hatte. Für den Sohn war es aber wichtig, ob er aus der Wohnung des Vaters Gegenstände entnehmen darf, die einen Familienbezug für ihn haben und nicht gepfändet werden dürfen. Besonders großen Wert legte er darauf, was mit dem digitalen Erbe seines Vaters wird (z.B. Facebook-Account, Fotos in Internet usw.). Der Verstorbene war ein Schauspieler. Viele Fragen wurden während der Rechtsberatung geklärt, ebenfalls wurden weitere Vorgehensweisen und die notwendigen Maßnahmen besprochen.
Anzeige
Ehepaar W: Sie wurden von einem benachbarten Ehepaar wegen verschiedener Vorkommnisse bei der Polizei angezeigt. Angeblich warf Herr W. nachts leere Flaschen aus dem Fenster. Betroffen war auch seine Ehefrau, die angeblich mit Beschimpfungen und Gewaltandrohungen bedrängt wurde. Herr W. war außer sich und betonte, dass er schon zwei Herzinfarkte in kurzer Zeit hinter sich hatte. Er sei diesen Belästigungen auf Dauer nicht gewachsen. Unser Rechtsberater rät seinerseits zu einer Gegenanzeige bei der Polizei.
Schadensersatz
Die Klientin hat nach einem Unfall Anspruch auf Schadenersatz von ihrer Versicherung. Ein Angebot der Versicherung lautete über einen Betrag von € 2.500,-. Derzeit bezieht sie vorübergehend Sozialhilfe. Ihr Anliegen war, ob der Schadensersatz-Betrag als Einkommen gilt und auf die Sozialhilfe angerechnet werden wird, gegebenenfalls in welcher Höhe. Sie wird ausführlich beraten und erfährt von unserem Berater, welche weiteren Schritte sie weiter unternehmen soll.
Antrag auf Grundsicherung
Eine Klientin kam verwirrt und besorgt zur Rechtsberatung. Sie ist erwerbsunfähig, bezieht eine kleine Rente und beantragte zusätzlich Grundsicherung. Leider sind die Berater des Sozialamtes bei der Antragstellung nicht besonders entgegenkommend. Die Dame hat seit Monaten die notwendigen Unterlagen nicht vollständig vom Amt erhalten (nur Seite 7 von den gesamten Fragebogen). Sie ist erschöpft, bekommt inzwischen Angst- und Panikattacken. Unser Rechtsberater beruhigt sie, berät sie, was und wie sie sich weiter verhalten soll.
Hochzeit zweier Krebskranker
Die zur kostenlosen Rechtsberatung gekommene Dame ist krebskrank und dadurch erwerbsgemindert. Sie bekommt Grundsicherung. Ihr Freund ist auch krebskrank. Er will unbedingt seine Freundin heiraten. So entstehen viele Probleme und Fragen. Kann sie danach in ihrer Wohnung in München weiter bleiben? Alle Ärzte sind in der Nähe ihrer Wohnung, so dass ein Umzug für sie eine Belastung wäre? Kann sie weiter Sozialhilfe beziehen, da ihr Freund zwar nur ein geringes Einkommen hat, jedoch eine Eigentumswohnung besitzt? Erbt sie seine Wohnung im Falle seines Todes? Unser ehrenamtlicher Rechtsberater kann nach und nach die Fragen beantworten und die Klientin informieren, wo sie sich weiter hinwenden soll.